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15. 7. 1854
lf. Nr.
Aussteller
Johann A.
Empfänger
LG Praesidium
Hohes k. k. Landesgerichts Präsidium.
Laut des beiliegenden ärztlichen, vom k. k. Reg. u. Landesmed. Rathe bestättigten Zeugnißes ist mein Sehvermögen im hohen Grade geschwächt und ungeregelt geworden. Dieses Übel ist – abgesehen von einer mäßigen Kurzsichtigkeit – durch die ungeeignete Beschaffenheit des mir zugewiesenen Amtslokales im Verlaufe des letzten Jahres hervorgerufen worden.
Gestützt auf das ärztliceh Zeugniß, welches mir außer dem geeigneten Arzneigebrauche vor allem eine Entfernung vom Schreibpulte nothwendig und einen wenigstens dreimonathlichen Landaufenthalt zur Pflicht macht, sehe ich mich leider! in die Zwangslage versetzt bitten zu müssen, das hohe k. k. Landesgerichts Präsidium geruhe zu veranlassen, daß mir zur Herstellung meiner Gesundheit resp. des gestörten Sehvermögens ein Urlaub in der Dauer von drei Monathen bewilliget werde. Indem ich diese Bitte anbringe, melde ich mich als krank u. in diesem Augenblicke – ohne Verschlimmerung des angezeigten Übels – zur Dienstleistung nicht verwendbar.
Linz 15. Juli 1854
Johann von Anthoine, k. k. Landesgerichts Assessor
Aerztliches Zeugniß
Der Unterfertigte bezeuget, daß der k. k. Assessor des hiesigen Landes Gerichtes Herr Johann von Anthoine in Folge einer Uiberreitzung seiner Sehkraft durch reflektirtes Licht an seinem linken Auge eine amauretische Gesichtsschwäche überkommen habe, welche sich nicht nur allein durch eine kleine Abweichung der Sehaxe, sondern auch durch bereits wahrnehmbaren Pigmentmangel äußert.
Zur Beseitigung dieses die Sehkraft im allgemeinen bedrohenden Uibels ist außer dem geeigneten Arzneygebrauche vor allem eine Entfernung vom Schreib- und Studierpulte nothwendig und dem Kranken dringend ein wenigstens dreymonathlicher Landaufenthalt angeordnet worden.
Linz 14. July 1854
Dr. Knörlein
Gesehen! Und wahr befunden!
Dr. Onderka, Landesregierungs Rath, L. Medicus