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Anthoine: Die Mornauer (XIV. - X. Ahnenreihe), Kirchmaier (X. - IX. Ahnenreihe)
Johann Balthasar von Schidenhofens ältester Sohn Georg Ulrich verlegte, wie wir hören werden, den Sitz der Familie von Tirol nach Salzburg. Doch banden ihn nicht nur das Tiroler Stammhaus, sondern auch besonders die strittigen Lehenanteilsrechte an der Hofmark Lichtenwerth und Münster, welche die Familie seiner Großmutter, die Mornauer von Lichtenwerth innehatten, noch vielfach an die alte Heimat. Zum besseren Verständnis der das Leben Georg Ulrichs beherrschenden Verhältnisse wird es daher am Platze sein, uns vorher mit dieser Familie zu beschäftigen. Auch hier kann ich die Darstellung, die Oberst Seefeldner auf Grund seiner Forschungen davon gibt und die er als Beilage zur Schidenhofenschen Familiengeschichte niedergeschrieben hat, unverändert übernehmen.
Die Mornauer dürften aus Murnau in Baiern stammen und sich vorerst Murnauer, auch Murrenauer, genannt haben. Im 13. Jahrhundert dürften sie nach Abensperg a.d. Donau gekommen sein. Dort scheinen auf: 1238 Albero von Mornau, weiters Ott der Murnauer, purger zu Abenspergh 1398 VII 3o, Hans von Murnau, Richter zu Abensperg, 1411,1436; vielleicht derselbe Hans von Murnau, Stadtkämmerer zu Abensperg 1446. Thomas Murnauer, 1434 Richter daselbst, resigniert 1437 VI 21, Thomas von Murnau, Kaplan zu Abensperg 1471, stirbt daselbst 1499. Bei folgenden Murnauern ist nicht festzustellen, ob sie der Abensperger Familie angehörten u. zw.: Ulrich von Murnau, der 1425 im 26. Jahre seines Alters Abt O.B.B. zu Brühl bei Regensburg wurde; Konrad Murnauer, Bürgermeister zu Laber 1492 und Mathias (oder Matthäus) Murnauer, Bürger und Goldschmied zu Landshut, woselbst er nach dem Steuerbuch von Landshut ein Haus in der Neustadt besaß; Wolfhart der Murrenauer, 1423 Bürger zu Neustadt an der Donau.
Paul von Murnau war (vermutlich) von 1439 bis 1464 Stadtschreiber in Landshut und 1467 Spitalmeister. Er verfaßte den ersten Teil der Stadtchronik von Landshut,welche sein Sohn und Amtsnachfolger Alexander (1.) von Mornau (vermutlich) von 1464 bis 1488 fortsetzte.
Ein zweiter Sohn Pauls dürfte Achaz Mornauer gewesen sein, der, aus Landshut Diözese Freising gebürtig, seit 1468 Domherr in Brixen, 1472 mit dem Doctortitel aufscheint, 1468 IX 19, 1469 IX 2 und 1477 VI 1 Kanzler bzw.Rat des Herzog Sigismund in Konstanz war. 1477 VI 1 empfielt ihn Sigismund dem Brixener Domkapitel: „im in betzalung der statut, wartung der zwait jar und residentz des halben jars ein günstig nachlassen zu tun“. Seit 1481 I 6 als Kapitulardomherr, 1485 IX 27 als Inhaber der St. Johanneskapelle im Kreuzgang und der zwei Altäre in der Gruft des Domes; 1487 im Sommer mit Benedict Füger Gesandter des Bischofs bei Kaiser Friedrich III. in Sachen der geforderten Hilfe gegen Ungarn. 1469 VII 21 wird er vom Bischof mit der Einsammlung des subsidium caritativum diesseits des Brenner am Eisack betraut. 1492 IV 16 übergibt ihm das Kapitel auf seine Bitte die Statuten zur Registrierung zugleich mit dem Auftrage, diese sowie die noch nicht registrierten übrigen Kapitel-Urkunden zu ordnen. Er stand auch in Korrespondenz mit dem bedeutenden Schweizer Humanisten Albrecht von Bonstetten O.S.B. (Einsiedeln). Zum letzten Mal begegnet Achaz als lebend 1496 I 4; 1497 IV 15 ist er bereits als verstorben bezeichnet.
Alexander (I) v. Murnau tritt 1470 als Siegelzeuge in einem Kaufbrief des Christof Krautmüller zu Oting auf. Auch im Kalendarium des heiligen Geist-Spitales wird er als Wohltäter genannt. Unter den Handwerksordnungen, die der Stadtschreiber Johannes Reichhold zu Anfang des 16. Jahrhunderts zusammenschrieb, befindet sich auch eine Schreiberordnung „aus einen alten puechlein Alexander Mornauers hand handschrift“, woraus ersichtlich wird, dass der Stadtschreiber zu Landshut neben den eigentlichen Dienstgeschäften im Dienste des Stadtrats auch als Notar tätig war und keine Bürger außer ihm Kauf-, Gilt- und Teilbriefe schreiben durften, die der Stadt Grund und Boden betrafen.
Alexander war mit Magdalena von Heidenreich, einer Rattenberger Bürgerstochter vermählt, welche nach seinem Tode einen Absalon Walch ehelichte. 1524 wurde das Geschlecht in die Tirolische Adelsgenossenschaft aufgenommen. Aus Alexander (I.) Ehe mit Magdalena Heidenreich entstammten 2 Söhne, Ambros (I.) und Alexander (II.), vielleicht auch ein Thomas.
Alexander II. studierte 1496/97 auf Kosten des Brixener Kapitels an einer Universität. Eine diesbezügliche Aufzeichnung im Brixener Domkapitelarchiv besagt (auszugsweise): Desgleichen bestimmt 1496 IV 15 Dekan Rohrbach im Einverständnis mit dem Kapitel den Alexander Mornauer egregium adolescentem filium fratris domini doctoris Achatii Mornawer ad Studium generale. 1497 VIII 23 bestimmt dann das Kapitel auf Bitte des Alexander Mornawer, Vetter des selig. Dr. Achatius, dass er fürs kommende Jahr sein Stipendium im voraus erhalten sollte, so dass er jetzt anstatt der 20 fl 40 fl rhein. für seinen Aufenthalt in Italien bekommt. 1497 VIII 24 gelobt Mornawer, das Geld zum Studium zu verwenden. Alexander II. soll auch Domherr von Brixen geworden sein.
Über Thomas Mornauer ist nichts bekannt, doch dürfte er der Vater jener Euphrosine gewesen sein, die einen Erhard Schidenhofer geheiratet hat (s. oben).
Ambros (I.) Mornauer war 1527 Hüttenmeister zu Rattenberg und Röm. Kais. Maj. Rat, eine hervorragende Persönlichkeit in Bergwerksangelegenheiten. Er kaufte 1534 die Seen und mehrere Güter im Mosertale bei Rattenberg, hatte in Rattenberg 5 Behausungen, weiters große Anteile an Bergwerken in Rattenberg und am Kogl. 1543 kaufte er Schloss und Hofmark Lichtenwerth und Münster und nannte sich Mornauer von Lichtenwerth. Er starb 1549 II 25 und wurde in der Pfarrkirche zu Rattenberg beigesetzt.
Das Schloss Lichtenwerth lag auf einer Insel des Inn, dessen Hauptstrom seinerzeit zwischen Lichtenwert und dem Schloss Matzen floss, während ein schwächerer Arm dem dermaligen Flusslauf des Inn folgte: jetzt liegt Lichtenwerth am rechten Ufer des Inn. Lichtenwert und Münster bildeten eine Hofmark. Die Grenzen dieser sind in den Tirolischen Weistümern angegeben und lauten:
„1518. Die öffnung der hofmarch Liechtenwört. Von erst die öffnungen auß dem Judenpichl in Häuserpanzaun, ab Häuserpanzaun in das Artnegk in den Spitz in den Schuthals, ab dem Schuthals ein in die Unt, ab der Unt eins Grunbach miten ein die Laaken, aus der lacken auf den Rotenkopf, ab dem Rotenkopf auf die Rafent, ab der Rafent in den Kößl, aus dem Kößl auf dae Sonnbentjoch, ab dem Sonnwentjoch auf den Ränsen, ab dem Ränsen auf den Hals, ab dem Hals in den Seitenstain, aus der Seitenstain ein die Höllenstein, läng ab nach unter dem Perg auf die Kolgrueben, ab der kolgrueben herüber in Kößlstain, ab dem Kößlstain den mittern weg ab nach zu Munster durch, dort auf die lantstraße, der lantstraß nach unzt mitten in Habach auf schefrätigs wasser, dem schefrätigen wasser nach hin wider in Judenpichl“.
Schon im 13. Jahrhundert treten die Herrn von Lichtenwert (aus dem Geschlecht der Hälbling ?) auf. Eine urkundliche Notiz über Lichtenwert stammt von 1303, wo Hauptmann Hildprand Perchtinger dem Tiroler Landesfürsten seine Ausgaben gelegentlich der Eroberung der Schlösser Lichtenwert und Tierberg verrechnet. Ao. 1267 wird in einer Stiftungsurkunde des Klosters Mariathal ein Hildebrandus (richtiger Hiltiwalt) de Lichtenwerde als Zeuge genannt. Diesem folgten seine Söhne (Staffler, Tirol). Erster ausdrücklich genannter Besitzer von Lichtenwert war 1312 Thomas von Freundsberg, der in diesem Jahre die Burg dem Erzbischof von Salzburg Wichard von Pollheim übergab und dann von ihm zu Lehen nahm. Das Schloss blieb bis 1468 II 19 im Besitze der Freundsberger, ging dann durch Verkauf an Matthäus Türndl, Pfleger von Rottenburg, und 1483 an Anton von Ross über. Um 1490 ehelichte Klara von Ross den Hildeprand von Spaur. Deren Tochter Martha von Spaur heiratete Anton Rumbl von Lichtenau, Kais. Maj. Rat (aus Nürnberg stammend), der 1516 Lichtenwert teils durch Kauf, teils als Heiratsgut an sich brachte. Nach dessen Tode 1541 suchte Christof Rumbl für sich als Lehentrager und für seine Geschwister Jakob, Georg, Anna, Martha und Regina (alles Kinder des Anton Rumbl und der Martha von Spaur) im Juli um Wiederverleihung von Lichtenwert und Münster an, welcher Bitte Erzbischof Herzog Ernst von Baiern mit Verleihbrief am Freitag nach St. Pauli Bekehrung 1542 I 25 entsprach. Doch schon 1542 III 4 verkaufte die Witwe Martha geb. von Spaur dem Hans Stöckhl, Gewerken zu Schwaz, Schloss und Hofmark. Dieser veräußerte sie 1545 IV 5 an Ambros Mornauer, Hüttenmeister zu Rattenberg, um 2600 fl. Am St. Michaelstag 1543 I 29 stellte ihm Erzbischof Ernst von Baiern den Lehensverleihbrief aus. Ambros I. war dreimal verheiratet und zwar:
1. mit Anna Plaickher, Tochter des Stefan Plaickher, Rattenberger Bürger,
2. mit Helene von Hausen, aus welcher Ehe Wolf Josef Mornauer entspros, und
3. mit Felizitas Zott von Pernegg. Dieser Ehe entstammen Alexander (III) und Afra. Felizitas starb 1550 I 22 und ist in der Pfarrkirche zu Rattenberg beigesetzt.
Wolf Josef war Röm. Kais. Maj. Raitmeister zu Kufstein und Silberbrenner zu Rattenberg. Aus seiner Ehe mit Apollonia Stöckhl, Tochter des Hans Stöckhl von Eben und der Apolonia von Keutschach, gingen Ambros (II.), Hans Philipp und Helena hervor. Wolf Josef starb vor seinen Eltern 1549 XI 7 und wurde in der Kirche zu Rattenberg beigesetzt. Seine Gattin folgte ihm erst 1589 IV 20.
Nach dem Tode Ambros (I.) suchten für die Kinder Alexander (III.) und Afra, dann für die Enkel nach Wolf Josef: Ambros (II), Hans Philipp und Helena deren Gerhaben Georg Füger, Kais. Maj. Rat und Salzmayer zu Hall i. T., Sigmund Schrenkh, Virgil Hofer und Bartlmä Plankh um die Verleihung vor Lichtenwerth und Münster an, worauf Erzb. Ernst v. Baiern 1550 VII 5 den Lehensbrief ausstellte und Füger sich VII 9 mittels Reversbrief zur Befolgung der Lehnspflichten verpflichtete.
Nach dem Regierungsantritte des Erzb. Michael von Kuenburg baten Georg Füger als Gerhab für Alexander und Afra und Virgil Hofer als solcher für Ambros, Hans Philipp und Helena um die Lehensverleihung und stellte Füger, da er schwer abkommen konnte, einen Gewaltbrief für Virgil Hofer zum Empfang des Lehens von Sr. Hochf. Gnaden aus. Der Erzbischof erließ am Mittwoch nach St. Andreas des lieben heiligen Apostels tag 1555 II 30 den Lehensbrief, worauf Hofer XII 3 den Reversbrief unterbreitete. Erzbischof Johann Jakob von Kuen-Belasi erneuerte 1561 7 18 den Lehenbrief für Virgil Hofer, fürstl. Salzmayer zu Reichenhall, als Bevollmächtigten des Georg Füger, worauf 1561 V 27 der Reversbrief ausgestellt wurde.
Nachdem Helene Mornauer aus unbekannten Gründen aus den Lehenconsorten ausgeschieden war, erhielt Georg Hofer auf Grund eines Gewaltbriefes des Alexander (II.) Mornauer als Ältester des Stammes für sich und seine Schwester Afra, nunmehr verehelicht mit Erasmus Haidenreich von Pidenegg k. Hofkammerrat und Wolf Josefs Kinder, Ambros und Hans Philipp, vorbrachte, 1560 VI 11 den Lehensbrief von Erzb. von Kuen-Belasy. Alexander II. starb 1573 X 6 und ist auch in der Pfarrkirche zu Rattenberg beigesetzt.
Er hinterließ aus seiner Ehe mit Agathe von Eyring drei Töchter – Anna Maria, Susanna und Johanna.
Ambros (II.) Mornauer, der als Häretiker des Landes verwiesen war, war mit Ursula Fieger von Hierschberg verehelicht und starb 1574 zu Miesbach in Baiern. Von 4 Kindern überlebten ihn 2 Töchter, Helena und Ursula. Die Mutter Ursula zog sich (? nach dem Tode ihres Gatten) mit einer Enkelin, Christine Kirchmair von Ragen in das Kloster Sonnenburg zurück und starb dort, 81 Jahre alt, 1631 VII 11. Auch die Mutter des Ambros Mornauer, Apollonia geb. Stöckhl, dessen Bruder Hans Philipp und des letzteren Sohn Wolf Dittrich, wahrscheinlich auch die Nichte Katharina Mornauer waren als Häretiker des Landes verwiesen.
Um 1579 kam Hans Philipp als Ältester Mornauer für sich, seine Tante Afra Haidenreich, für Helene und Ursula, Töchter des weiland Ambros, dann Anna Marie Susanna und Johanna um erneuerte Lehensbelehnung ein, welche 1579 VII 2 durch vorgenannten Erzbischof erfolgte. 1580 VII 4 starb Erzb. Kuen-Belasy; sein Nachfolger Georg von Kuenburg folgte ihm im Tode schon 1587 I 25. Erst 1589 reichte Hans Philipp bei Erzb. Wolf Dittrich von Raitenau für sich und seine Kinder, Wolf Dittrich, Apollonia, Maria und Katharina, dann Witwe Afra Haidenreich, Jungfrau Helena, Tochter des Ambros, und Anna Maria, Susanna und Johanna, Töchter des Alexander, um Belehnung ein und zwar laut eines Gewaltbriefes für sich (wegen Kränklichkeit) und die Lehenskonsorten, ausgestellt für Vetter Hilliprant von Wanga zu Wangen, Kais. Regimentsrat als Lehensträger. Bevor noch die Belehnung erfolgte, starb 1589 IV 20 Hans Philipp; auch Afra dürfte um diese Zeit verstorben sein, denn im Lehensverleihbrief von 1589 IX 12 des Erzb. Wolf Dittrich für den Gewalttrager von Wanga wird statt Afra deren Tochter Anna Maria, Gattin des Max Freiherrn von Hanndl als Lehenskonsortin genannt. Hans Philipp Mornauer war mit Elisabeth von Paumbgarten (Baumgarten) verheiratet. Diese bat 1600 I 18, da nach dem Tode des Lehenträgers und Gerhaben Hiliprandt von Wanga noch kein Vormund bestellt ist, für ihre Kinder um den gebräuchlichen Lehensurlaub. 1600 I 2 wurde von Kaiser Rudolf der Pfleger von Rottenburg Urban Schrenkh von Notzing zu Gerhaben der Kinder Wolf Dittrich, Apollonia und Katharina bestellt. Maria wird nicht mehr erwähnt. Schrenkh bat namens der Lehenskonsorten um den ordentlichen Lehensbrief, den Erzbischof Wolf Dittrich 1600 VI 12 für Wolf Dittrich, Apollonia und Katharina, dann für Helena, Anna Maria, Susanna und Johanna ausstellte. Anna Maria von Henndl wird nicht mehr erwähnt.
Nachdem Schrenkh die Gerhabschaft zurückgelegt hatte, bat der vogtbar gewordene Wolf Dittrich Mornauer 1607 VIII 5 um Belehnung, welche X 9 erfolgte.
Die Töchter des verst. Alexander (II.) waren damals schon verheiratet und zwar Anna Maria mit Georg Ludwig Kirchmair zu Ragen und Lamprechtsburg, Pfleger von Straßberg und Sterling, markgräflich Burgau’scher Rat; Susanna mit Leonhard Gienger von Grünpichl zu Scheidenstein und Johanna mit Thomas Mornberg zu Laufen. Letztere beiden dürften 1606 schon verstorben sein, denn die Gerhaben und Onkeln Georg Ludwig von Kirchmair und Leonhard Gienger bitten 1607 VI 29 den Erzbischof, dass die Kinder Mornbergs Hans Ernst, Anna Barbara und Felizitas, die in den Lehensbrief von 1606 nicht aufgenommen sind, vom Lehen nicht ausgeschlossen werden. Wolf Dittrich Mornauer, von der Lehensstube hierüber befragt, bat 1607 X 30, da er im Ausland weile und sich vorher mit den Verwandten besprechen müsse, um Gewährung einer Frist zur Beantwortung. Ob die Mornberg-Nachkommen nachträglich belehnt wurden, ist nirgends ersichtlich.
Nach Absetzung des Erzbischofes Wolf Dittrich von Raitenau richtete Georg Ludwig von Kirchmair ein Schreiben an den Lehenprobst mit der Mitteilung, dass er bei dem neuen Landesherrn Marcus Sitticus von Hohenembs mit dem für die drei Töchter des weiland Alexander (II.) Mornauer entfallenden Halbteil des Lehens separat belehnt werden möge (1612 VIII 12). 1613 I 29 schritt er für sich und die Lehensconsorten als Lehensträger ein, da Wolf Dittrich Mornauer nie im Lande sei und die Lehensbewirtschaftung stets durch andere vornehmen lasse, und bat diese ihm zu überlassen, worauf jedoch der Lehensprobst 1613 III 7 antwortete, dass Erzbischof Marcus Sitticus verfügt habe, dass es bei den publizierten Lehensmandaten zu verbleiben habe. Wolf Dittrich Mornauer schritt 1613 IX 8 um Wiederverleihung des bisherigen Lehens ein.
Da Georg Ludwig von Kirchmair für den Stamm nach weiland Alexander (II.) Mornauer als Gewalthaber den halben Anteil am Lehen Lichtenwert und Münster beanspruchte, entstand zwischen ihm und Wolf Dittrich Mornauer eine Lehensstrittigkeit, welche 1614 XI 22 von der oberösterreichischen Regierung dahin entschieden wurde, dass Wolf Dittrich den Halbanteil an der Hofmark Lichtenwehr und Münster an seine Basen und deren Kinder abzutreten habe und auch das zu ersetzen habe, was er vom Halbteil bisher eingenommen habe. 1615 I 28 stellten Helena Mornauer, Ehefrau des Jakob Christian Kirchmair von Ragen und Lamprechtsburg, Pfleger der Herrschaft St. Michaelsberg, dann Anna Maria, Ehefrau des Georg Ludwig von Kirchmair, ihre Schwester Susanna, Witwe nach Leonhard Gienger und die drei Geschwister Hans Ernst, Anna Barbara und Felizitas von Mornberg einen Gewaltbrief für Georg Ludwig von Kirchmair zum Empfang des Lehens Lichtenwerth aus. Da Wolf Dittrich Mornauer auch wegen des Lehensanteils der Helena, Gattin des Jakob Christian von Kirchmair, mit dieser in Streit geriet und kein Vergleich zustande kam, entschied die oberösterreichische Regierung in Innsbruck, dass Helena mit und neben Wolf Dittrich als „in pari gradu“ Verwandte gleichen Teil von und bei gemeltem Schloss und Hofmark Lichtenwerth und dessen Zugehör habe (1615 V 8). Es gehörte somit ¼ der Helene von Kirchmair, ¼ dem Wolf Dittrich und seiner Schwester Katharina Mornauer, welche aus der 2. Ehe des Ambros (I.) Mornauer mit Helena von Hausen stammten, und die andere Hälfte den Nachkommen aus des Ambros 3. Ehe mit Felizitas von Zott u. zw. Anna Maria, Susanna, den Mornberg-Kindern und Franz Freiherrn von Henndl. Aus Briefen des Georg Ludwig von Kirchmair an der Lehenprobst von 1613 XI 2 und 1616 I 23 ist zu entnehmen, dass Wolf Dittrich Mornauer immer außer Landes weilt und nicht mehr der katholischen Religion angehört. Unter den Lehensakten des Landes-Regierungs-Archivs in Salzburg (Nr. 106) befindet sich ein Schreiben Wolf Dittrichs, worin er seine Güter in Donaustauf in Baiern erwähnt; es ist datiert Neuhaus Oberpfalz 1615 I 26.
Wolf Dittrich fügte sich dem Entscheide der Oberösterr. Regierung nicht. Wiederholt vorgeladen, erschien er nicht vor der Kommission, weshalb die Hofmarksuntertanen 1615 VII 8 den Befehl erhielten, weder Wolf Dittrich noch seinem Hofmarkrichter Gehorsam zu leisten. Die ganze Hofmark wurde bis zur Austragung dem Georg Ludwig von Kirchmair überantwortet. Es wurde ihm auch gestattet, von dem Wolf Dittrich und der Katharina gehörigen Viertel gegen Verrechnung soviel zu zu verwenden, dass die von denselben herrührenden Schulden und sonstigen Begehrposten gedeckt werden.
1616 XI 18 bat Georg Ludwig von Kirchmair, dass in dem neu auszustellenden Lehensbrief anstatt des bisherigen Gewaltträgers, dem Verwalter und Richter der Hofmark und des Schlosses Lichtenwert und Münster Härdtl, sein Name eingesetzt werde und berichtete, dass Wolf Dittrich sein Hauswesen in der Pfalz Heidelberg führt. 1616 XII 20 erhielt Kirchmair den neuen Lehensbrief für Wolf Dittrich und Katharina Mornauer Franz Kenndl, Sohn der Anna Maria Henndl (Tochter der Afra Mornauer), Helena Mornauer, verehelicht mit Jakob Christian v. Kirchmair, Anna Maria M. verehel. mit Georg Ludwig v. Kirchmair, Susanna Mornauer, verwittibte Gienger und die Kinder der Johanna Mornauer: Hans Ernst, Anna Barbara und Felicitas von Mornberg, nachdem er schon für vorgenannte, für Wolf Dittrich und Katharina sowie die Nachkommen der Afra, falls diese den Anspruch praetentieren sollten, 1616 II 22 den Reversbrief vorgelegt hatte.
Nach dem Regierungsantritt des Erzbischofs Paris Lodron bat Georg Ludwig v. Kirchmair 1620 IV 26 um erneute Belehnung, welche mit VIII 4 erfolgte. Aus dem Lehensbrief ist zu entnehmen, dass Helene von Kirchmair, Gattin des Jakob Christian, vermög ordentlichen Aufsands vor 1617 III 5 ihren Anteil an Anna Maria von Kirchmair verkaufte und diesen ihr zuschreiben ließ. Nach dem Ableben der Anna Maria von Kirchmair ehelichte Georg Ludwig v. Kirchmair die Maria Anna von Sprinzenberg; er starb um 1630, seine Gattin VI 15 gleichen Jahres.
Aus erster Ehe waren drei Kinder vorhanden:
1. Susanna, in erster Ehe mit Balthasar von Schidenhofen, gest. 1625 V 20, in zweiter mit Wolfgang Schaur, Probst und Urbarrichter der Hofmark Stumb verbunden.
2. Karl Ludwig von Kirchmair und
3. Felicitas, welche später einen Piemontesischen Offizier Peter d'Aragona ehelichte.
Karl Ludwig von Kirchmair, welcher in der Folge erzherzoglicher Rat, Pfennigmeister des kgl. Damenstiftes Hall i.T. und Truchsess des Erzbischofs von Salzburg war, erhielt 1633 VIII 20 von Erzb. Paris Graf Lodron den Lehensbrief für sich, seine Schwestern Susanna und Felizitas , für Wolf Dittrich und Katharina Mornauer, für Anna Maria Henndlins Sohn, für Susanna, verwitw. Gienger, dann auf Grund eines Gewaltbriefes von 1630 VI 16 für die Mornbergschen Nachkommen Hans Ernst, Anna Barbara und Felizitas von Mornberg. Durch diesen Lehensbrief wird eine Erwähnung in der Monatsschrift „Adler“ widerlegt, wonach Wolf Dittrich Mornauer seinen Anteil 1613 an Karl Ludwig von Kirchmair verkauft habe. Hingegen hat die Witwe Susanna Gienger ihren Anteil an Lichtenwerth 1630 VI 10 ihren drei Söhnen Hans Wolfgang, Jakob und Georg mittels Schenkungsbrief übergeben und haben erstere beide für sich und den abwesenden Bruder Georg 1630 VI 15 einen Gewaltbrief zum Empfang ihres Lehensanteiles für Karl Ludwig von Kirchmair ausgestellt Auf welche Weise die Witwe nach einigen Jahren wieder in den Besitz ihres Anteiles gelangte, ist nicht zu konstatieren gewesen; aber 1636 VI 2 verkaufte sie ihren 1/6 Anteil um 600 fl und 50 fl Leykauf an Karl Ludwig von Kirchmair. 1645 IX l verkauften die Mornbergschen Nachkommen Hans Ernst von Mornberg, Anna Barbara, Gattin des Michael Lutz zu Glätsch und Felicitas, Gattin des Georg Lutz zu Glätsch ihren 1/6 Anteil an Karl Ludwig von Kirchmair, damals Pfannhausamtsrat, um 700 fl Kaufs- und 12 Thaler Leykaufsumme.
Nach dem Ableben des Erzbischofes Paris Graf Lodron verlieh dessen Nachfolger Erzbischof Guidobald Graf Thun 1645 XI 25 Lichtenwerth und Münster dem Karl Ludwig von Kirchmair für sich, seine Schwestern Susanna und Felizitas, dann für Wolf Dittrich und Katharina Mornauer sowie Anna Maria Henndls Sohn Franz. 1661 starb Susanna von Kirchmair und hinterließ aus erster Ehe einen Sohn Johann Balthasar von Schidenhofen und aus zweiter Ehe eine Tochter Regina Schaur. Karl Ludwig von Kirchmair wollte nun die Nutznießung des Lehens ganz in seine Hand bekommen, wodurch zwischen ihm einerseits und Johann Balthasar von Schidenhofen f. e. salzb. Hofkammerrat und Truchsess und dessen einbändiger Schwester Anna Regina Schaur anderseits Ende 1661 ein Lehenstreit entstand.
Schidenhofen wurde für sich und seine Schwester um abgesonderte Verleihung ihres von ihrer Mutter Susanna wie auch von anderen Interessenten ihnen gebührenden, angefallenen und zugewachsenen Anteils an Lichtenwerth und Münster bittlich.
Karl Ludwig von Kirchmair suchte 1662 II 6 bei der oberösterr. Regierung um Enthebung von der Raittung über das Wolf Dittrich und Consorten zugefallene ¼ aus der Hofmark an, da diese 46 Jahre außer Land und er nicht wisse, ob selbe am Leben und da sich niemand während dieser Zeit als Gewaltträger gemeldet habe. In einem weiteren Ansuchen von 1662 III 24 sagt er, dass seinem verstorbenen Vater Georg Ludwig von Kirchmair zur Deckung verschiedener Begehr- und Schuldposten der vierte Anteil an Lichtenwerth von Wolf Dittrich Mornauer und dessen Frau Schwester herrührend gegen Raitung überantwortet wurde. Wolf Dittrich habe sich vor 46 Jahren außer Lands und in die Pfalz Heidelberg begeben, habe weiters der an ihn ergangenen Citationsschreiben einige Parition nicht geleistet, wie die 1616 ergangene Comissions-Imossions-Urkunde zu erkennen gibt, und hat bei solcher Landesabwesenheit niemals einen Vorsprecher oder Bezahler des verbleibenden Restes, welcher das Unterpfand merklich überschreitet, praesentiert. Deshalb bittet er nochmals, da er infolge Verkaufung von den geweseren Interessenten ¾ des Lehens an sich gebracht, ihn von der Rechnung zu absolvieren bzw. ihn wegen Verjährung das ¼ zuzusprechen. Diese Schrift wurde 1662 III 27 dem Johann Balthasar von Schidenhofen zur Gegenberichterstattung zugestellt. Der Gegenbericht ist leider nicht vorhanden, scheint aber nicht nach Gefallen des Kirchmair ausgefallen zu sein, denn er erwidert in seiner Gegenäußerung auf Schidenhofens Ansuchen um Belehrung:
1. es hätten Susanna, Schidenhofens Gattin, und Rosina Schaur wie auch Felizitas D’Aragona jede um 400 fl sich des Anspruches auf Lichtenwerth entschlagen und weist 2 Abschriften, eine dato Rattenberg 1630 II 1 von Victor Neuner als erzfürstlichem Kommissär, die andere dato Innsbruck 1632 II 19 bei der oberösterr. Regierung vorgegangener Vertrags und Vergleichsverhandlung vor.
2. stellt er in Zweifel, ob Wolf Dittrich und Katharina Mornauer gestorben seien oder nicht, ob diese keine Nachkommen hinterlassen, ob keine sonstigen Mornauerischen Verwandten in Tirol seien und sagt, dass ihm der Wolf Dittrich’sche Teil auf gewisse Weise verpfändet sei.
3. Franz Henndl, Freiherr und Deutscher Ordensritter, habe niemals teil am Lehen gehabt und wurde in den Lehensbrief nur der Anwartschaft halber aufgenommen und mit seinem Tode ist diese Anwartschaft gefallen.
4. Pikiert er sich, warum Johann Balthasar von Schidenhofen in dieser Sache bei der oberösterreichischen Regierung in Innsbruck einkomme.
Auf diese Äußerung langte 1663 XII 1 eine Gegenschrift Schidenhofens in der Lehenstube zu Salzburg ein, worin dieser Kirchmairs Angaben widerlegt:
ad 1. bezweifelt er die Realität oder die Legalität der Vergleichsverhandlungen, denn sonst hätten 1633 und 1654 nicht seine Mutter Susanna neben Ehrl Ludwig von Kirchmair und Felizitas an gebührendem Ort pro contingenti jederzeit ordentlich eingekommen, so nimmer geschehen wäre, wenn beide Schwestern nicht wirklich Teil und Gemeinschaft am Lehen gehabt hätten. Weiters waren, wie aus Instrumenta ersichtlich, die zwei Schwestern bei der Handlung in Person nicht anwesend und auch niemand zu derselben bevollmächtigt. Als Susanna Gienger und die Mornbergschen Nachkommen ihre Sechstel am Lehen an Kirchmair verkauften, wurde dies mittels Lehenaufsandt dem Lehensherrn angezeigt und um Ratifikation gebeten und die bisherige Investitur geändert. Dies geschah aber im vorliegenden Falle nicht, daher Susanna und Felizitas in den Lehensbriefen von 1622 und 1654 als Lehensgenossen in bemeltem Lehen direkte und dispositive investiert und belehnt wurden, denn sonst hätte in denselben eine Änderung aufscheinen müssen, wie es nach dem Verkauf durch Susanna Gienger und die Mornbergs geschah, und im Lehensbrief des Erzb. Guidobald Graf Thun von 1654 XI 25 ersichtlich ist.
ad 2. dass Wolf Dittrich und Katharina Mornauers Tod noch nicht erwiesen, ist richtig; doch wird auf die von Kirchmair selbst an die oberösterr. Regierung vorgelegten Memoralia verwiesen, worin er selbst auf dessen Tod bei 46jähriger Abwesenheit fundiert und man jetzt bei 30 bis 32 Jahren Abwesenheit solche Leute für tot erklärt. Was die Nutznießung des Wolf Dittrich’schen Anteils betrifft, so gebührt diese nicht nur dem Kirchmair allein, sondern auch allen anderen Lehens¬konsorten.
ad 3. Was andere Mornauersche Verwandte (Befreundte) betrifft, sei Kirchmair nicht von ihnen zu ihrem Redner bestellt.
ad 4. Habe er auf Befehl der Oberösterr. Regierung gehandelt.
Er bittet für sich und seine Halbschwester, das was ihnen auf Ableben der Mutter Susanne, geb. Kirchmair, gehört und wegen der von Wolf Dittrich und Katharina Mornauer sowie Baron Henndl (ipso vivente) noch erwachsende Lehenteile gebührt, zu verleihen.
Diese Schrift wurde dem Karl Ludwig von Kirchmair 1663 III 2 zur Beibringung des Gegenbehelfes übersendet, der darauf dato Rattenberg 1664 II 12 an die Lehensherrn erwidert: (Auszug)
lch erkenne Schidenhofen für keinen rechtmässigen Kläger an:
1. hat er keine schriftliche Gewalt produziert;
2. hat er sich nach tirolischem Landrecht auf die Wolf Dittrich Mornauersche Linie mit einem notwendigen Erbsippsal nicht legitimiert;
3. ist nicht der Tod Wolf Dittrichs und dessen Frau Schwester und deren Kinder erwiesen noch ihretwegen eine Lehensaufsandung vorgewiesen;
4. ist öffentlich bekannt, dass zu obiger Mornauer Linie in Tirol nahe Blutsfreunde vorhanden;
5. ist solcher Mornauerteil nicht frei, sondern mir wegen etlich rechtmäßiger, darauf zu ersuchen habender Praetensionen durch die Tirolische Kommission und solange und viel zu genießen, eingeräumt worden,
6. hat Schidenhofens Mutter, Susanna Kirchmair, in ihren Lebzeiten für sich und ihre Erben vor der Innsbrucker Kommission über 30 Jahre her aller gegenwärtig und künftig Lichtenwerthscher Tailler und Erbsansprüche sich auf ewig vergeben und ordentlich quittiert mit einer bestimmten Summe Geld entrichten lassen, ihr nichts als wegen Anwartschaft im Lehensbrief einkommen zu lassen vorbehalten, etc.
Diese Erwiderung wurde 1664 II 27 von der Lehensstube dem Schidenhofen übermittelt. Mittlerweile griff auch die oberösterr. Regierung ein, indem sie mit Erlass von 1664 I 2 die streitenden Teile zu einer Tag¬satzung für den 29. II. nach Innsbruck vorlud. Was daselbst verhandelt wurde und mit welchem Enderfolg ist nicht bekannt. Im weiteren ergingen noch zwischen der Lehenstube und den streitenden Parteien Zuschriften, von denen aber nur die Zustellungsdekrete vorhanden sind.
1665 VI 19 starb Karl Ludwig von Kirchmair und wurde in der Pfarrkirche zu Rattenberg vor dem St. Anna Altar beigesetzt.
Die erste Ehe desselben mit Magdalena Morandell, Witwe des Hüttenverwalters von Brixlegg Adam Lindner +1650, scheint kinderlos gewesen zu sein. Aus der zweiten Ehe mit Ursula Hagg aus Kitzbühel, + 1669 VIII 16, entstammen Johann Baptist, Franz, Karl Josef, Maria Regina, Maria Magdalena und Anna Maria, für welche die oberösterr. Regierung den Abraham Margreiter, Mazenscher Hofmarksrichter und Gastwirt zu Brixlegg, und Mathias Strobl, des Innern Rats Bürger und Gastwirt zu Rattenberg 1665 VIII 18 zu Gerhaben aufstellte.
Johann Balthasar von Schidenhofen kam nach Kirchmairs Tod bei Erzb. Guidobald Graf Thun für sich und seine einbändige Schwester Anna Maria Schaur, dann die sechs Kinder des Kirchmair, Johann Baptist, Anton Franz, Karl Josef, Maria Regina, Anna und Maria Ursula , dann Ferdinand D’ Aragona, der in hispanischen Diensten in Portugal steht, um Wiederverleihung des Lehens ein; da Baron Henndl bereits verstorben, Wolf Dittrich und Katharina 46 Jahre außer Lands und keine Deszendenz angemeldet, daher sie nicht unbillig für tot zu halten sind, also auch für deren Teile.
Mit den Gerhaben kam Schidenhofen bald in Zwist. 1665 XI 15 reichte er bei der oberösterr. Regierung eine Beschwerde ein, das Margreiter und Strobl dem langjährigen Bestandmann des Burgwirtshauses Thoman Neidhart ohne Grund den Pacht kündigten und Anton Moser, einen unarbeitsamen, lüderlichen Menschen darauf setzten. Der Erfolg der Beschwerde ist nicht bekannt, doch findet sich Neidhart in einem späteren Akt wieder als Burgwirt erwähnt.
1665 XI 9 verlieh Erzb. Graf Thun dem Johann Balthasar von Schidenhofen als Lehensträger für sich und seine Lehenskonsorten das Lehen und Schidenhofen stellte mit gleichem Tage den Reversbrief aus.
1666 III 22 richteten die Gerhaben Margreiter und Strobl an den Bischof von Chiemsee Franz Virgil Graf Spaun ein Gesuch um Lehensverleihung und bevollmächtigten den Virgil Kirchner, Dr. beider Rechte, hf. Salzb. Consistorial- und Hofgerichtsadvokat, zum Lehensempfang. 1666 IV 3 kamen sie beim Erzbischof selbst um das Lehen ein u. zw. schreibt Margreiter, er sei nach Salzburg gereist, um vor Verscheinung von Jahr und Tag um Verleihung der Salzburgischen Lehen anzusuchen. Hier hatte er erfahren, dass Johann Balthasar von Schidenhofen „hinterrücks“ der Gerhaben ohne einzige von ihnen ausgestellte Gewalt zu seinem Vorteil und ihrer Mündel Nachteil in aller Stille das Lehen requiriert habe. Zwischen Schidenhofen und weilend Kirchmair bestehe eine Strittigkeit wegen des Lehens, die von der oberösterr. Regierung noch nicht zu Ende geführt sei. Sie requirieren das Lehen und bitten, dass der Lehensbrief vom Erzbischof zurückgezogen und der Lehensrevers dem Schidenhofen zurückgegeben und das Lehen ihnen verliehen werde. Beide Gesuche wurden Schidenhofen 1666 III 27 bzw. IV 12 zur Einsicht übermittelt. Dasselbe geschah mit einem 1666 IX 6 eingelaufenen ähnlichen Ansuchen.
Schidenhofen erhielt dieses 1666 XI 23 und bat, da sein Schwäher, Oberstwachtmeister und Rat, Pfleger zu Zell (a. Ziller) unlängst verstorben und er infolge dadurch entstandener Geschäfte verhindert sei, um drei- oder mindestens zweimonatliche Frist zur Einbringung seiner Gegennotdurft, welche ihm 1666 XII 10 gewährt wurde. Diese langte Ende Februar 1667 in der Lehenstube ein. Schidenhofen vermeldete, da ihm das Dekret von 1666 IV 12 erst VII 10, jenes von IX 6 erst XI 23 durch Margreiter zugestellt wurde und er auf ersteres nicht antwortete, da er eine Entscheidung der oberösterreichischen Regierung abwarten wollte. Über den Vorwurf hinterrücks erbetener Lehenserteilung äußerte er sich, dass er bei der oberösterr. Regierung angesucht habe, als ältester Lehens¬agnat für sich und seine Schwester sowie für die Kirchmair-Erben etc. um das Lehen einkommen zu dürfen, wozu ihm die Bewilligung erteilt wurde. Diese Äußerung wurde 1667 III 2 den Gerhaben zuzustellen beschlossen.
Die oberösterreichische Regierung suchte zwischen den streitenden Parteien einen Vergleich zustande zu bringen dermaßen, dass Schidenhofen das Lehen für sich und die Lehensgenossen behält, einer der Gerhaben der Kirchmair-Kinder ihm als Schreibkraft und sozusagen gleichzeitig zur Kontrolle der Verrechnung beistehen solle. Dieser Vergleich kam nicht zustande, da die Gerhaben, wiederholt nach Innsbruck vorgeladen, nicht erschienen.
1668 VI 1 starb Kardinal Erzbischof Graf Thun; ihm folgte Max Gandolph Graf Kuenburg. Ob Schidenhofen rechtzeitig um die Lehenserteilung einkam, ist nicht ersichtlich; erst 1669 VII 4 bat er um sechs Monate Lehenurlaub (Fristerstreckung); vom Jänner 1670 liegt ein I 24 präsentiertes Gesuch auf der Salzburger Lehenstube vor. Johann Balthasar von Schidenhofen starb 1670 IV 15. Sein ältester Sohn Georg Ulrich von Schidenhofen erneuerte das Ansuchen, welches 1672 I 19 der Lehenstube zum Referat überwiesen wurde. 1672 III 18 wurde beschlossen, dasselbe den Gerhaben der Kirchmair-Kinder zur Offenbarung etwaiger Bedenken zuzustellen. Als diese hierauf keine Antwort erteilten, erhielten sie IV 15 unter Einräumung einer vierwöchentlichen Frist die Aufforderung zur Einbringung derselben. Nun langte die Mitteilung ein, dass die bisherigen Gerhaben ihres Amtes entsetzt worden waren. Aus einer Bemerkung Johann Balthasar von Schidenhofens ist zu ersehen, dass dieselben bei der Verwaltung des Kirchmairschen Vermögens mehr auf ihren Vorteil als auf jenen der Kinder bedacht gewesen waren, daher sie auch das Lehen Lichtenwerth und Münster in ihre Hand zu bekommen getrachtet hatten.
Als Vormund wurde nun der Dr. beider Rechte Bartlmä Hagg, kaiserl. Maj. oö. Regimentssekretär bestellt. Die amtlich enthobenen Gerhaben weigerten sich aus unbekannter – jedoch leicht zu erratender – Ursache, die vormundschaftlichen Schriften herauszugeben: dies dürfte auch der Grund gewesen sein, warum Dr. Hagg 1672 VI 20 um eine Termin¬erstreckung ansuchte, welche ihm VII 1 gewährt wurde. Mittlerweile hatte Georg Ulrich von Schidenhofen 1673 erneuert ein Gesuch um gnädigste Conferierung der Investitur unterbreitet, welches 1673 II 4 zur Vorlage kam. Dr. Hagg übergab die Streitsache dem Advokaten Dr. Kirchner, welcher eine Gegenschrift einreichte, die 1673 X 19 in Verhandlung gezogen wurde. In dieser wurden alle strittigen Sachen, wie unter Margreiter und Strobl wieder vorgebracht und das Begehren Schidenhofens als „unbefugt“ bezeichnet, letzterer, hievon in Kenntnis gesetzt, erwiderte, (Auszug) Wolf Dittrich und Katharina von Mornauer seien vor mehr als 50 Jahren ohne Leibeserben, ziemlich alt und wohlbetagt, religionshalber außer Lands gezogen und seitdem sei von ihnen keine Nachricht eingelangt; es sei anzunehmen, dass diese und Baron Henndl ohne Leibeserben gestorben sind. Auch bestreitet er die zwischen Kirchmair und Susanna von Schidenhofen geschlossene Alienation des Lehensteiles und erklärt sie ungiltig etc. Schließlich erneuert er seine Bitte um Mitbelehnung.
1674 XI 16 wurde Paul Kemptner aus Schwaz mit Dekret der oö. Regierung zum Gerhaben der Kirchmairschen Nachkommen bestimmt. Dieser und Dr. Kirchner baten im September 1678 erneut um Verleihung der den Kirchmair-Kindern angefallenen und von Johann Balthasar von Schidenhofen als ungiltig in Streit gezogenen Lehen Lichtenwerth und Münster, worüber X 6 in der Lehenstube referiert wurde. In consilio extraordinario 1678 X 15 wurde die Streitsache zum Vortrag gebracht und endgiltig mittels Dekret von 1678 XI 19 zum Abschluss gebracht, welches den gegnerischen Parteien mit gleichem Tage zugestellt wurde. Es lautet:
„In Lehensachen Johann Balthasar von Schidenhofen seelig eines- und Carl Ludwig von Kirchmayer hinterlassener Kinder und deren Gerhaben andernteile erkennen die hochfürstlich Salzburgische Herrn Statthalter Extraordinarii Hofratspräsident, Hof-kanzler und andern Hofräte hiemit zu Recht, dass bemelten Johann Balthasar von Schidenhofen und seinen rechtmäßigen Leibes-und Lehenserben zu der geboten Simultanea Investitur des erzb. salzb. Lehens Lichtenwerth und Münster zuzulassen seien, gestalts sie dann zu solcher Gesammtbelehnung mit besagt Kirchmairschen Erben zuzulassen, hingegen aber von wirklicher Nutz- und Nießung jetzt berührten Lehens solange und viel des Ludwig Kirchmair hinterlassene Kinder und deren männliche und weibliche Ehedescendenten im Leben sind, ausgeSchlossen und erst nach aller und jeder tödlichen Hintritt zu obgesagten Lehen Besitz Ergreifung und Gaudierung gelassen werden; kund dessen aber die jetzigen Inhaber und deren lehenmässig nachkommende Erben bei jetzig genießender und künftig ex capite successionis erlangende Possesion vorhin verbleiben sollen. Actum et Decretum Salzburg in consilio extraordinario 19. XI 1678.“ Erzbischof Max Gandolph stellte 1679 III 1 an die Karl Ludwig von Kirchmairschen Erben und Interessenten einen neuen Lehensbrief aus.
Wenn auch das Folgende für die Geschichte der Familie von Schidenhofen nur mehr von untergeordneter Bedeutung ist, will ich doch das, was Seefeldner darüber geschrieben hat, noch aufnehmen umso mehr, als es interessante Beziehungen zu noch lebenden Familien aufzeigt.
Unter dem Nachfolger Max Gandolphs, Erzbischof Johann Ernst Graf Thun erfolgte 1688 V 22 die Lehensverleihung an Anna Maria Sterzinger und Maria Regina Kemptner, beide Töchter des Karl Ludwig von Kirchmair, für welche der Gemahl der ersteren Dr. jur. Franz Sterzinger von Sigmundsrie[sic] zum Thum in der Praiten, OÖ. Regimentsadvokat und Pfennigmeister des adeligen Stifts zu Hall, die Lehenspflicht leistete. In diesem Lehensbrief ist ausdrücklich betont, dass seit dem Lehensbrief von 1679 VI 1 die Lehensanteile von den übrigen Kirchmairschen Kindern durch Kauf, in welchen Wir (Lehensherr) als von Lehensherrschaft wegen gnädigst consentiert haben, an Anna Maria Sterzinger und Maria Regina Kemptner übergegangen waren. Von den Kirchmairschen Kindern dürfte Johann Baptist fürstl. Schwarzenbergischer Hofkavalier und Bibliothekar in Wien bereits verstorben sein; Anton Franz war Jesuit und Karl Josef Fähnrich. Maria Magdalena war an Gottfried Bonneth von Ringlburg verheiratet. Es scheint bei dem Verkauf nur Karl Josef und letztere in Betracht gekommen zu sein. Franz Sterzinger starb 1700 XII 24.
Nach Antritt der Regierung durch Erzbischof Franz Anton Graf Harrach bat Dr. Otto Konstantin Sterzinger für sich und seine Geschwister und Franz Anton Khemptner, Priester, für sich und seine Schwestern Maria Susanna Thadey, Anna (Maria) Theresia Geiger und den Neffen Josef Gartner von Aichholz um die Investiturverleihung von Lichtenwerth und Münster, worauf Erzb. Franz Anton 1711 IX 25 den Lehensbrief für Anna Maria von Sterzinger und weiland Schwester Maria Regina Khemptener rückgelassene Söhne und Töchter, auch Enkel Franz Kajetan Khemptner, Maria Susanna Thadey, Maria Theresia Geigerin und Josef Gärtner von Aichholz ausstellte.
Nach dem 1714 III 11 erfolgten Tode der Anna Maria von Sterzinger verlieh Erzb. Graf Harrach deren Söhnen Franz Ignaz und Johann Otto Konstantin auf ihr Ansuchen 1715 II 19 ihren 3/5 Anteil am Lehen. Unterdessen hatten die Khemptnerschen Nachkommen ihren 2/5 Anteil 1715 II 7 an Franz Ignaz von Sterzinger um 3800 fl Kaufs- und 30 Speziesthaler Leykaufssumme verkauft und den Lehensaufsandt 1715 III 31 vorgelegt. Der Erzbischof gab 1715 VI 1 die Einwilligung zum Verkaufe. Das Lehen war somit ganz im Besitze der Gebrüder Sterzinger.
Anno 1720 kam weiland Georg Ulrich von Schidenhofens ältester Sohn Georg Josef um eine Anmeldungsurkunde betreffs Lichtenwerth und Münster ein. Die hierüber von der Salzburgischen Lehensstube ausgefertigte Bestätigung lautet:
„Da bei Sr. hf. Gnaden unserm Fürsten und Herrn etc. vom Rat und Landmann, auch Domkapitelsyndicus etc. Georg Josef von Schidenhofen auf Ableben seines Vaters Georg Ulrich von Schidenhofen etc. proprio et interestarum nomine um Erteilung einer Anmeldungsurkunde wegen dem weiland Johann Balthasar von Schidenhofen seelig und dessen rechtmässigen Leibs-und Lehenserben vermög der von dem hf. Extraordinär. Rat sub dato 19. XI.1678 ausgefertigtem Dekret rechtlich zuerkannt simultanae investiturae mit denen Karl Ludwig Kirchmairs Descendenten auf das Erzstiftlich Salzburgisch lehenbar Schloss Lichtenwerth und Münster untertänigstes Supplicando einkommen sei, wird kraft hiemit attestiert. Salzburg, 27. III. 1720, Lehensprobstei. Johann Gentillot von Engelsbrunn, Kanzler und Lehenprobst.“
1728 VIII 11 stellte Erzb. Leopold Freiherr von Firmian den Lehensbrief für die Gebrüder Sterzinger u. zw. für 1 ½ Fünftel dem Johann Otto Konstantin und für 3 ½ Fünftel für Franz Ignaz aus. Auch die Brüder Georg Josef und Kaspar Joachim von Schidenhofen baten um einen neuen Lehensanmeldungsschein, worüber nach dem 1728 IX 2 erfolgten Referat die Ausfertigung geschah.
1745 suchte Johann Otto Konstantin Sterzinger, Tiroler Landmann und Pfleger zu Heinfels an, seinem Bruder Franz Ignaz seinen 3/5 Anteil am Lehen Lichtenwerth und Münster verkaufen zu dürfen, wozu VII 28 der Lehensconsens erteilt wurde und er am selben Tage den Lehensaufsandt vorlegte. Er bat sodann, das Lehen seinem Bruder zu verleihen , worauf 1745 X l Erzb. Jakob Ernst von Lichtenstein den Lehensbrief ausstellte. Der Bevollmächtigte Franz Heinrich Daiser am Sillpach leistete die Lehenspflicht. Kaspar Joachim von Schidenhofen scheint beim Regierungsantritt dieses Erzbischofes keine neue Lehensanmeldung gemacht zu haben; auch von seinen Nachkommen liegt keine mehr vor. Infolgedessen konnte die Schidenhofensche Familie auch gelegentlich der Allodialisierung Ansprüche, die ihr aus dem Titel der Anwartschaft etwa zugestanden wären, nicht stellen.
Beim Erzb. Andreas Jakob Graf von Dittrichstein langte Franz Ignaz von Sterzinger um die Belehnung ein und bat, dass sein Bevollmächtigter den Lehenseid ablegen dürfe, worauf der Landesfürst 1747 V 22 den Lehensbrief ausstellte. Dasselbe geschah beim Regierungsantritte des Erzb. Sigismund Graf Schrattenbach , wobei Franz Moritz von Froschauer zur Leistung der Lehenspflicht bevollmächtigt wurde. Ein Konzept des Lehensbriefes ist nicht vorhanden.
Franz Ignaz von Sterzinger starb 1765 II 29. In erster Ehe mit Maria Katharina von Ottenthal, in zweiter mit Maria Therese Raith von Sternfeld verheiratet, stammten aus beiden Ehen 24 Kinder. Testamentarisch vermachte er die Hofmark Lichtenwerth und Münster seinem Sohne Christof Ignaz Dominik von Sterzinger, Tirolischer Landmann und Vicekreishauptmann im Unterinnthal , welcher unter Beilage des Lehenaufsandts seiner (in Betracht kommenden) fünf Geschwister: Johann Sebastian, Anton Maria, Maria Anna Elisabeth, Maria Magdalena und Maria Josefa 1766 VI 20 um Belehnung bat. Der älteste Sohn Ferdinand sowie Josef Franz kamen als Theatinermönche in München nicht in Betracht, von den übrigen Geschwistern dürfte ein Teil verstorben, ein Teil in Klöstern gewesen sein. Erzb. Sigismund stellte 1766 VII 28 den Lehensbrief aus und Christof Dominik legte den Lehenseid ab. Nach dem Regierungsantritt des Erzb. Hieronymus Graf Colloredo bat Sterzinger 1772 X 13 um erneute Belehnung, die 1773 III 27 erfolgte, worauf Hofkammer- und Bergwerkerat Matthäus Felix de Berti als Gewalthaber die Lehenspflicht leistete.
Christof Ignaz Dominikus von Sterzinger, seit 1788 Oberösterr. Regimentsrat, starb 1797 IX 15. Da aus seiner Ehe mit Barbara Ruedl von Rosenfeld keine Nachkommen da waren, werden die Kinder seiner Schwester Josefa, Gattin des Johann Andreas von Mersi, Kreishauptmann in Brunneck, als Erben genannt. Dieser Ehe entstammten 14 Kinder.
Im Ritterlehenprotokoll vom Jahre 1802 bis 1805 wird Frau Josefa von Mersi als Lehensinhaberin genannt; sie wurde in der Administration des Lehens von Dr. von Kolb in Innsbruck vertreten. . Ihre noch lebende Schwester Maria Magdalena von Sterzinger hatte auf ihren Lehensanteil verzichtet. 1807 requirierte die kgl. bairische Regierung Lichtenwerth und Münster als Bayrisches Lehen, worauf Dr. von Pfaundler als Kurator der Maria Josefa von Mersi um die Belehnung bat; zur Ausstellung eines Lehensbriefes kam es nicht mehr. Nach Beendigung der Bayrischen Herrschaft wurde Lichtenwerth und Münster österreichisches Lehen. Als Maria Josefa 1830 VI 30 starb, waren noch 10 Kinder am Leben; diese wurden 1832 von Kaiser Franz mit Lichtenwerth und Münster belehnt; als Lehensträger fungierte der älteste Sohn, Universitätsprofessor Dr. Andreas von Mersi in Innsbruck .
Bei der allgemeinen Lehensberufung durch Kaiser Ferdinand 1837 wurde wieder Dr. Andreas von Mersi für sich und seine acht Geschwister – Therese Aigner von Aigenhofen geb. von Mersi war 1836 IV 13 ohne Hinterlassung von Nachkommen gestorben – belehnt. Diese Belehnung wurde 1850 durch Kaiser Franz Josef erneuert.
Dr. Andreas von Mersi starb 1861 IV 16; es überlebten ihn Dominik, Antonia und Johanna, welche mit der Descendenz der übrigen Mersi-Geschwister 1862 aufs Neue mit Lichtenwerth und Münster belehnt wurden. Diese meldeten 1872 das ganze Lehen zur Allodialisierung an, welche 1873 I 14 beendet wurde. Die von Mersi'sche Descendenz teilte sich nach dem 1918 II 27 zu Wien erfolgten Ableben des Dr. Josef Mader, des einzigen Enkels des Andreas von Mersi, mit dem dessen Descendenz ausstarb, in zwei Stämme u. zw. die Nachkommen des Johann von Mersi und die der Anna von Mersi, verehelichten Aigner von Aigenhofen. Die Enkelin der letzteren Henriette war mit Karl Theodor von Inama-Sternegg, wirkl. Geheimen Rat und Universitätsprofessor in Innsbruck (+ 1908 XI 28) verehelicht; auch deren gleichnamiger Sohn Regierungsrat und Direktor des Museums Ferdinandeum in Innsbruck ist bereits verstorben. Ein Enkel war der Linzer Arzt Dr. Hermann von Aigner (geb.1863 III 13, + 1932 III 24), dessen Tochter Maria (geb. 1898 XII 25) mit dem Oberfinanzrat Dr. Franz Schellinger in Linz verheiratet ist.